Häufig gestellte Fragen
Viele Interessenten an unseren Lehrgängen bitten um die Beantwortung von Fragen, die alle im Waffengesetz, der AWaffV und in der Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) zum Waffengesetzt beantwortet sind. Da wir jedoch davon ausgehen, dass nur die wenigsten sich mit diesen Vorschriften befassen, stellen wir hier einige Informationen zur Verfügung die hilfreich sein könnte.
- Vom Gesetzgeber wird eine ordnungsgemäße Vermittlung des vorgeschriebenen Lehrstoffes für Erlaubnisinhaber im Bewachungs-gewerbe/Waffenträger mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten (ohne Prüfung) angesetzt. Der Lehrgangsausrichter kann diese Stundenzahl selbstverständlich überschreiten.
- Für Sportschützen genügen wegen der geringeren Anforderungen insbesondere im Bereich Notwehr/Nothilfe/Notstand und der geforderten Schießleistungen 16 Unterrichtsstunden.
- Der Lehrgang zum Nachweis der Sachkunde nach dem Waffengesetz hat nichts mit der Unterweisung nach § 34 Gewerbeordnung und der Bewachungsordnung zu tun sondern ist völlig unabhängig von dieser zu betrachten.
- Die Lehrgänge selbst können von nachweislich sachkundigen Lehrkräften/Referenten unterrichtet werden. Dieser Nachweis der Sachkunde wird durch die zuständige Behörde geprüft und bestätigt.
- Die Prüfungskommission muss aus einem Prüfungsvorsitzendem und zwei weiteren, ebenfalls sachkundigen und von der Behörde akzeptierten Beisitzern bestehen. Der Prüfungsvorsitzende muss auf Grund seiner gesamten Ausbildung und seiner nachzuweisenden Kenntnisse gegenüber der Behörde geeignet sein, für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einzustehen und diese mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
- Die Daten aller Teilnehmer sind innerhalb einer bestimmten Frist vor der beabsichtigten Prüfung der zuständigen Behörde zwecks Überprüfung und Zulassung zur Prüfung mitzuteilen.
- Nach der Prüfung (an der auch Vertreter der Behörde teilnehmen können) ist das Ergebnis zu protokollieren und das Protokoll sowie alle Daten der Genehmigungsbehörde zuzuleiten
- Die Prüfung gliedert sich in einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Alle Teilbereiche müssen bestanden werden. Durchgefallene Prüflinge haben die Gelegenheit, die gesamte Prüfung oder die Teile in denen sie durchgefallen sind, zu wiederholen.
- Bei uns wird ausschließlich nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben unterrichtet und die Inhalte der bisher nur als Entwurf vorhandenen Verwaltungsvorschriften bereits seit 2005 umgesetzt.
- Unsere Prüfungsfragen entstammen ausschließlich dem vom Bundesverwaltungsamt erstellten und veröffentlichten Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung Waffengesetzt (142 Seiten) und werden zusammen mit unseren internen Unterrichtsunterlagen jedem Lehrgangsteilnehmer ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen gehen zur gelegentlichen Auffrischung und Nachbereitung in den Besitz der Teilnehmer über.
- Selbstverständlich entstehen KEINERLEI zusätzliche Kosten für Unterlagen, Waffen/Munition/Standgebühren oder die abschließende Prüfung. Diese sind sämtlich in den Lehrgangsgebühren enthalten!!
- Alle bei uns abgelegten Prüfungen sind bundesweit anerkannt und zeitlich unbegrenzt gültig.
- Unsere Lehrgänge beinhalten keine Beschränkung auf einen bestimmten Waffen- oder Munitionstyp, es werden alle Kurzwaffen sowie dazu gehörige Munition unterrichtet und geprüft.
- Bei Interesse können Zusatzlehrgänge für Langwaffen absolviert werden.
Sollten mit diesen Informationen noch immer nicht alle Fragen vollständig beantwortet sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich per Mail oder unter den angegebenen Telefonnummern zur Verfügung. |