Allgemeine Geschäftsbedingungen DSSG

Allgemeine Geschäftsbedingungen DSSG

Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an den Lehrgängen in Präsenzform (Seminare und Lehrgänge), sowie für das ausgehändigte Lehrgangsmaterial. Für die Durchführung eines jeden Lehrgangs gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, sofern diese nicht in einem individuell mit dem Teilnehmer abgeschlossenen sonstigen Bildungs- oder Lehrvertrag (u.a. bei Fernkursen sowie zur Aus- und Weiterbildung) abweichend geregelt werden.

Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung, die schriftlich erfolgen muß (gern auch per Telefax oder per E-Mail) unterbreitet der Lehrgangsteilnehmer dem Lehrgangsanbieter ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Schulungsvertrages. Die Anmeldung erfolgt durch den Lehrgangsteilnehmer und auch für alle weiter in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Lehrgangsanbieter zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Lehrgangsgebühr als vereinbart. Diese kann jederzeit auf der Internetpräsens eingesehen oder auf Anfrage angefordert werden.

Rücktritt, Kündigung, Umbuchung
Ein Rücktritt vom bereits verbindlich angemeldeten Lehrgangstermin hat durch den Lehrgangsteilnehmer schriftlich (Fax/E-Mail) bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen; es wird darauf hingewiesen, dass beim Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € anfällt. Geht eine schriftliche Abmeldung nach der oben genannten Frist ein oder erscheint ein Lehrgangsteilnehmer ohne Abmeldung oder Entschuldigung - 5 Tage vor Beginn des Lehrgang - nicht zum Lehrgang, bleibt der Anspruch auf die gesamte Lehrgangsgebühr bestehen; der Anspruch auf die Durchführung des Lehrgangs entfällt. Der Teilnehmer kann eine gebuchte Veranstaltung jederzeit kostenlos umbuchen, soweit dies rechtzeitig, mindestens 5 Tage vor Beginn des Lehrgangs erfolgt. Eine nur zeitweise Teilnahme am Lehrgang berechtigt nicht zur Minderung der Lehrgangskosten und begründet keinen Anspruch auf Nachholung des Lehrgangs. Die DSSG kann einen Lehrgangsvertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein Grund für eine fristlose Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Dozent oder die für den Lehrgang vorgesehenen weiteren Dozenten plötzlich erkranken oder aus einem anderen wichtigen Grund verhindert sind und keine Ersatzperson mit gleicher Qualifikation gestellt werden kann. Wird die Mindestteilnehmerzahl für einen Lehrgang nicht erreicht, kann der Lehrgang mit einer Frist von drei Tagen zum Lehrgangsbeginn gekündigt werden.

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den Lehrgängen ist nur bei rechtzeitiger Anmeldung (siehe einzelne Ausschreibungen der Lehrgangsveranstaltung) möglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ist die Maximalteilnehmerzahl eines Lehrganges (siehe Ausschreibung) erreicht, werden die weiteren Anmeldungen automatisch für den nächsten Lehrgang berücksichtigt. Die Anmeldung gilt als Reservierung des Lehrgangsplatzes, eine Bestätigung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Die in der Ausschreibung genannte Lehrgangsgebühr muss spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf dem angegebenen Firmenkonto der DSSG eingegangen sein.

Leistungsumfang und Durchführung
Inhalt und Umfang des jeweiligen Lehrgangs, sowie die mit der Durchführung des Lehrgangs verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus der Ausschreibung. Die mit der Durchführung des Lehrgangs betrauten Dozenten sind gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

Leistungsänderung
Werden nach Vertragsschluss Änderungen oder Abweichungen des Inhalts oder der Organisation eines oder mehrerer Lehrgänge bzw. einzelner Nebenleistungen hierzu notwendig, behält sich die Lehrgangsleitung Änderungen oder Abweichungen vor. Darüber hinaus ist der Lehrgangsanbieter nach rechtzeitiger Vorankündigung zur Verschiebung von Lehrgangsbeginn, Unterrichtszeiten oder Unterrichtsort befugt. Dies berechtigt den Lehrgangsteilnehmer nicht, die vereinbarte Lehrgangsgebühr zu mindern.

Haftung des Veranstalters
Der Lehrgangsveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Dozenten, die Richtigkeit der Ausschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der Lehrgangsleistungen. Eine Haftung für eventuell auftretende Schäden oder Verluste während der Lehrgangsdauer in Zusammenhang mit der Ausbildung/Weiterbildung/Prüfung wird nicht übernommen. Die Benutzung der Lehrgangseinrichtung, sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten während des Lehrgangs geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Haftungsausschluss gilt nicht für solche Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Dozenten oder eines Ihrer Mitarbeiter entstehen.

Datenschutzerklärung
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten nach den Regelungen der DSGVO und den Vorschriften des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und verarbeitet werden Die Daten und Lichtbilder der Lehrgangsteilnehmer werden zur Genehmigung durch Behörden gespeichert und archiviert, eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der gesetzlich vorgeschriebenen Behördenmeldungen, Genehmigungen und Überprüfungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe übernimmt keinerlei Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Lehrgangsunterlagen und Lehrgangsinhalte; Änderungen bleiben stets vorbehalten und sind Gesetzesänderungen geschuldet.

Schlussbestimmungen
Für die Durchführung des Vertrages gilt ausschließlich das deutsche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main. Etwaige Ansprüche des Lehrgangsteilnehmers aus diesem Vertrag müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls verjähren diese. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so verlieren die übrigen Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

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